Zinssubvention (interest subsidy)

Der Staat zahlt bestimmten Nachfragern am Finanzmarkt – etwa Betrieben der Rüstungsindustrie; kinderreichen Familien – einen Zuschuss, damit sich diese unter dem herrschenden Marktzinssatz mit Darlehn eindecken können; im Beispiel: für Investitionszwecke; zum Eigenheimbau. – Siehe Niedrigzinspolitik, Zinsknechtschaft, Zinslenkung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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