Netting (so auch im Deutschen gesagt, seltener Saldierung)

Allgemein die Aufrechnung von Zahlungsansprüchen und Zahlungsverbindlichkeiten gemäss § 387 BGB, vor allem – innert von Unternehmen eines Konzerns (the setting off intra-group transactions in order to avoid booking the same operations twice) oder – innert eines Cash-ManagementSystems, bei dem eine Bank mehrere Unternehmen betreut. – Beim Saldenausgleich zwischen Banken spricht man in der Regel von Clearing. – Siehe Clearing, Kompensation.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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