Vermischungsrisiko (commingling risk)

In einem Portfolio bzw. in einem Pool befinden sich Papiere, an denen Dritte Rechte besitzen (the risk that clear titles become comingled [= mixed] with assets owned legally by a third party). – Dies zeigte sich vielfach im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise. Als in Finanznot geratene Zweckgesellschaften und Fonds aus ihren Beständen Titel verkaufen wollten, traten Bevorrechtigte auf, die zunächst befriedigt werden mussten. So hatten beispielsweise Immobilienfinanzierer ihre Forderungen an die Eigentümer auf dem Wege einer Verbriefung an eine Zweckgesellschaft verkauft. Manche dieser Hausbesitzer dienten jedoch ihr Wohneigentum erneut als Underlying einer Bank für eine Darlehn zwecks einer Weltreise an. Das Underlying (die Immobilie; residential real estate) war jedoch inzwischen von dem Immobilienfinanzierer an die Zweckgesellschaft übertragen worden, die den Rechtstitel der kreditgebenden Bank nicht kannte. Zwar gibt es in den USA überall ein Grundbuch (registry of deeds). Aber die bundesstaatlichen Regelungen sind nicht einheitlich, so dass es in vielen Fällen zeitraubend ist, die Belastungen auf einem bestimmten Grundstück herauszufinden. – Die Gefahr, dass im unbelasteten Eigentum befindliche Vermögensgegenstände bei Insolvenz in die Insolvenzmasse eingehen (the risk that assets owned legally by a third party become in case of bankruptcy mixed with the insolvency estate) und nur schwer auszusondern ist. – Siehe Eigentum, unbelastetes.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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