Vergütungssystem (compensation scheme)

Im Finanzbereich die Bezahlung von Angestellten. Nach der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise wurde gefordert, eine Vergütung grundsätzlich am eingegangenen Risiko und am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten. Zudem sollten auch geschäftliche Misserfolge einfliessen. – Das Financial Stability Board (FSB) veröffentlichte im April 2009 daraufhin eingehende Richtlinien (Principles für Sound Compensation Practices). Danach dürfen zugesagte Bonuszahlungen nur für höchstens ein Jahr zulässig sein. Die Unternehmen sollten zudem einen Vergütungsausschuss (compensation committee) einrichten, in dem bestehende Salär-Richtlinien laufend überprüft werden. Bei Versicherungen darf die Vergütung sich nicht am Neugeschäft oder den gesamthaften Beitragseinnahmen ausrichten. In Deutschland verpflichteten sich eine Reihe grosser Institute sowie Versicherungen, die Richtlinien des Financial Stability Board sofort umzusetzen. Am 7. Juli 2010 beschloss das Europäische Parlament verbindliche Regelungen, die sich im grossen und ganzen an die Grundsätze des FSB anlehnen. Im Oktober 2010 trat dann die Instituts-Vergütungsverordnung in Kraft, die europäische Vorgaben umsetzt. – Siehe Anreizsystem, Bankenschelte, Bonifikation, Bonus, Bonussystem, Handschlag, goldener, Instituts-Vergütungsverordnung, Millionengrab, MitarbeiterVerantwortlichkeit, Moral Hazard, Prämie, Rückvergütung, Schlafgeld, Vergütung, Vergütungssystem, angemessenes, Versicherungs-Vergütungsordnung. Vorstandsbezüge, Verlustübernahme, persönliche. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 122 ff. (allgemeine und besondere Anforderungen an die Vergütungssysteme), S. 252 (die Aufsichtsbehörde selbst schüttet grosszügige Boni an Mitarbeiter aus), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 85 (durch die Instituts-Vergütungsverordnung sollen für die Finanzstabilität schädliche Vergütungssysteme ausgeschlossen werden), S. 132 ff. (Grundsätzliches und Besonderes zu Vergütungssystemen), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 72 f. (neue gesetzliche Vorgaben seit Jahresbeginn 2014), S. 106 (Mängel bei der Prüfung der Vergütungssysteme).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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