Mindestschluss auch Börsenschluss oder nur Schluss (minimum issue)

Geschäftsumfang, der wenigstens erreicht sein muss, damit an der Börse ein Abschluss zustande kommen kann. Die jeweilige Börsenordnung enthält hierüber in der Regel genaue Bestimmungen. – An der Börse in Frankfurt ist derzeit bei Aktien die Mindeststückzahl auf eine Aktie festgesetzt, bei Anleihen ab der kleinsten handelbaren Einheit. – Siehe Non Opening, Odd Lot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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