Mindestlohn-Arbeitslosigkeit (unemployment related to minimum wage)

Beschäftigte, deren Leistung (Grenzprodukt der Arbeit; marginal product of labour: the change in output per unit change in labour) geringer ist als der vorgeschriebene Mindestlohn, werden über kurz oder lang freigesetzt. Sie fallen nun den Arbeitslosenkassen zur Last. Je länger diese Personen jedoch arbeitslos sind, desto schwieriger wird es, sie wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern (depreciation of unemployed persons). Aus diesem Grund stehen Volkswirte einem gesetzlichen Mindestlohn ablehnend gegenüber. – Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitsnachfrage, Phillips-Theorem, WachstumBeschäftigung-Zusammenhang. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2009, S. 17 ff. (Problem der Mindestlöhne), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 2010, S. 59 (branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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