Mikro-Hedges (so auch im Deutschen gesagt)
Verfahren des Hedging, bei der lediglich die einzelne offene Position (underlying transaction; Grundgeschäft) durch den Aufbau einer gegenläufigen Position (hedging transaction; Sicherungsgeschäft) abgesichert wird. – Die Aufsichtsbehörden verlangen, dass Grund- und Sicherungsgeschäft eindeutig zugeordnet sind; dem Verlustrisiko des Grundgeschäftes muss ein allfälliger Gewinn aus dem Sicherungsgeschäft fest umrissen gegenüberstehen. – Siehe Absicherung, HedgeAccounting, Hedging, Makro-Hedges. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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