Unfallversicherer (accident insurance firms)
Eine Versicherung, die Schutz vor unfallbedingten Schädigungen bietet (insurance providing compensation for accidental damage). In Deutschland unterliegen auf die Versicherung von Schäden und Unfällen ausgerichtete Unternehmen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Für den Finanzmarkt gesamthaft sind diese Firmen wegen des laufenden Prämienaufkommens und der gesetzlich im einzelnen vorgeschriebenen Kapitalanlage von Bedeutung. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 165 ff., Statistik 2006 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 57 ff. (sehr ausführliche Informationen und Nachweise), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 33, S. 84 (Statistisches), S. 90 (Bedeckungssatz), Jahresbericht 2013 der BaFin, S, 142 (Anmeldungen von Unternehmen aus dem EWR) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapital “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”. Im jeweiligen Jahresbericht “Statistik Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds” der BaFin auch Übersicht über Beiträge, Vermögensanlagen und die Ertragslage der Schaden- und Unfallversicherungs-Unternehmen in Deutschland sowie weitere Kennzahlen mit Erläuterungen.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
