Umrechnungskurs (conversion rate; tax-fixed exchange rate)

Die am 1. Jänner 1999 unwiderruflich festgelegten Kurse zwischen dem EUR und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den EUR einführten. – Von der Steuerbehörde amtlich festgelegte Ansätze für Unternehmen und Personen, die ihre Einkünfte in fremden Währungen verdienen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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