Tax Due Diligence (so auch im Deutschen gesagt)

Bei einer geplanten Unternehmensübernahme die fachmännische Prüfung in Bezug auf allfällige Steuerschulden (tax due) im Inland und Ausland. – Siehe Due Diligence, Earn-out Klausel, Fusionen und Übernahmen, Kaufpreis-(Teil)Stundung, Übernahmerisiken. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 196 f. (EU-Übernahmerichtlinie).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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