Kreditrichtlinien (credit guidelines)
Die innert einer Bank gültigen Regeln für die Vergabe von Darlehn. Diese bestehen in der Hauptsache aus schriftlich niedergelegten oder ungeschriebenen Anweisungen (unwritten rules) vor allem in Hinblick darauf, – welche Art von Darlehn ein Institut für wünschenswert erachtet und welche nicht, – welche geographischen Schwerpunkte zu setzen sind und – welche Sicherheiten der Darlehnsnehmer beizubringen hat. – Im Rahmen der Bank Lending Survey werden Änderungen der Kreditrichtlinien von der EZB erfragt und entsprechend bewertet. – Siehe Kreditfabrik, Kreditrisiko, Kreditklemme, Kreditmediator, Kreditqualität, Kreditverbreifung, KreditvergabeGrundregel, Standarddarlehn, Verlust-Darlehn-Beziehung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2009, S. 16 (Bedeutung der Kreditrichtlinien), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 2009, S. 31 (Bankkonditionen in Deutschland 2004 bis 2009), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2011, S. 37 (Bankkonditionen seit 2002 untergliedert) und die Fortschreibung gewöhnlich im jeweiligen November-Bericht.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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