Kreationstheorie (theory of creation of credits)

Vor allem in der älteren Literatur mit breiter Diskussion verbundene Annahme, dass der Aussteller einer Schuldurkunde (Wertpapiers) mit der Niederschrift und der Unterschrift – etwa bei einem Wechsel – den Verpflichtungswillen bereits festgelegt habe. Dem wurde entgegengehalten, dass erst noch ein Nehmen (acquisition, purchase; Kaufen) des Papiers hinzutreten müsse.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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