Kapital, verfügbares (disposable capital)

Begriff aus Solvency-II, nämlich die Differenz zwischen – marktentsprechend bewertetem Vermögen einerseits und – gemäss den aufsichtsrechtlichen Vorschriften bewerteten Verbindlichkeiten einer Versicherung. – Das verfügbare Kapital wird dabei in drei Qualitätsklassen (Tier 1, Tier 2 Insurance Tier 3) unterteilt. – Siehe Erwartungs-Rückstellung, Solvenzbilanz. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 51 (nähere Erläuterungen; Zuordnungsmerkmale der jeweiligen Qualitätsklasse).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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