Kaisermünzen (empire coins)

Geldstücke aus Metall mit – dem Bildnis eines Kaisers, – in weiterem Sinne auch in Bezug auf den übergeordneten Herrscher gesagt. – Münzen mit dem Abbild des römischen Kaisers auf dem Revers. Im Römerreich behielt sich seit Augustus (63/44 v. Chr.-12 n. Chr.) der jeweilige Kaiser das Recht vor, Münzen aus Gold und Silber in Umlauf zu geben. Kleinere Geldstücke aus anderem Metall wie Kupfer und Messing konnte der Senat ausprägen lassen. – In Deutschland früher auch gesagt von Reichsmünzen, im Gegensatz zu Herrengeld. – Siehe Bischofsgeld, DoubléMünze, Eteostichon, Herrengeld, Infrangiblität, Münzen-Paradoxon, Münzsystem, römisches.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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