Interventionspunkte (supporting points)

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Bei festen Wechselkursen die untere und obere Preisgrenze für die heimische Währung am freien internationalen Kapitalmarkt, bei dem die Zentralbank regulierend eingreift. Zu unterscheiden sind dabei – offizielle (de jure, [officially declared]) Eingreifpunkte und – tatsächliche (actual [practised, informal, de facto]) Interventionspunkte. Wie die jüngste Währungsgeschichte zeigt, weichen beide häufig stark voneinander ab. – Siehe Wechselkurs, fester.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Interventionspunkte (supporting points)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/interventionspunkte-supporting-points/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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