Interventionspunkte (supporting points)
Bei festen Wechselkursen die untere und obere Preisgrenze für die heimische Währung am freien internationalen Kapitalmarkt, bei dem die Zentralbank regulierend eingreift. Zu unterscheiden sind dabei – offizielle (de jure, [officially declared]) Eingreifpunkte und – tatsächliche (actual [practised, informal, de facto]) Interventionspunkte. Wie die jüngste Währungsgeschichte zeigt, weichen beide häufig stark voneinander ab. – Siehe Wechselkurs, fester.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/