Einlösungspflicht (obligation to exchange; obligation to convert)
In Ländern mit Edelmetall-Währung die gesetzlich festgeschriebene Bestimmung, dass ein Banknoten ausgebendes Institut dieses Papiergeld auf Verlangen jedermann – “ohne Legitimationsprüfung”, (without verification of identity), so die Klausel auf den alten Geldscheinen – in Gold oder Silber eintauschen muss.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
