Einlegerhaftung (liability of individual depositors)
Durch Rechtsvorschrift bestimmte Teilenteignung der Depositen von Kunden einer Bank, wenn diese in Schwierigkeiten gerät. Im Zuge der Zypern-Krise im Frühjahr 2013 wurden aufgrund der Empfehlungen der Troika Einleger mit mehr als 100’000 Euro zur Bankensanierung herangezogen. Ursprünglich war vorgesehen, sämtliche Guthaben – auch die von Kleinsparern – mit einem bestimmten Prozentsatz für die Sanierung zu belasten. – Ab 2015 soll nach dem Willen der Kommission in der EU ein eigenes Regelwerk in Kraft treten, das die Einzelheiten einer Beteiligung auch der Einleger im Falle der Schieflage einer Bank regelt. Grundsätzlich ist nämlich nicht einzusehen, dass Banken in Erwartung eines Gewinns hohe Risiken eingehen; die erzielten Gewinne schlucken aber bei Verlust Unbeteiligte einspringen sollen: eine “Sozialisierung der Pleiten” (socialisation of business failures). – Siehe Bankenrettung, Einrichtung zur Bankenabwicklung, Gläubigervorrang, Moral Hazard, Retterei.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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