Eigenhandel auch Nostrogeschäft und in älteren Dokumenten auch Properhandel (proprietary trade[ing]; business for one’s own account)

Handel einer Bank mit Finanzprodukten für eigene Rechnung, im Gegensatz zum Kommissions- oder Auftragshandel. – Durch aufsichtliche Massnahmen ist der teilweise höchst risikobehaftete Eigenhandel der Banken weltweit besonderer Überwachung unterworfen worden. Das führte oft dazu, dass diese Geschäfte in den Schattenbankbereich abgegeben wurden. Beispielsweise gliederte man das gesamte Eigenhandels-Team der Bank Goldman Sachs in Neuyork in einen Private Equity Fund aus. – Siehe Daytrading, Eigenhandel-Verbot, Eigenhändler, Finanzkommissionsgeschäft, International Business Company, Kapitalmarkt, grauer, Nominee, Offshore Finanzplätze, Parallel Banking, Regulierungs-Arbitrage, Selbsteintritt. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 21 (stark gesunkenes Netto-Ergebnis aus diesen Geschäften bei deutschen Banken).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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