Earn-out Klausel (so meistens auch im Deutschen, seltener ErgebnisabhängigkeitsVereinbarung)
Vor allem bei Unternehmenskäufen verbreitete Vertragsgestaltung (drafting of a contract), der zufolge – zunächst nur ein Teil des Kaufpreises sofort bezahlt wird. Die Höhe der Restsumme ist abhängig von der Entwicklung der Erträge des übernommenen Unternehmens innert eines festgelegten Zeitraums. – Liegen diese über einer bestimmten, beim Kaufvertrag festgelegten Summe, so zahlt der Erwerber einen Zuschlag auf die noch ausstehende Rate des Kaufpreises. – Sind die Erträge jedoch geringer, so mindert sich die Rate. – Neben dem Ertrag können dabei auch andere Masstab-Grössen für sich allein oder in einer bestimmten Verknüpfung zugrundegelegt werden. – Earn-out Klauseln beim Kauf von Wertpapieren bürden dem Verkäufer während der vereinbarten Zeit das Kursrisiko auf. Im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise bescherte dies Banken, Fonds und Zweckgesellschaften teilweise sehr hohe Verluste. Das Kursrisiko gaben einige Verkäufer, die mit Earn-out Klauseln versehene Finanzinstrumenten veräussert hatten, auf verschiedene Weise, unter anderem durch Verbriefung, an andere Marktteilnehmer weiter, auch an Privatanleger. Dadurch kam es auf diesem Weg auch zu Verlusten bei Privathaushalten. – Siehe Fusionen und Übernahmen, Kaufpreis-(Teil)Stundung, Übernahmerisiken.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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