Abwichsgeld auch Anerbgeld und Astantengeld (renunciation payment)
Frühere Abstandszahlung an den zurücktretenden bäuerlichen Alleinerben (= Anerben: derjenige, auf den das ungeteilte Erbe [der Hof] übergeht, meistens der älteste Sohn). Die Höhe der Abfindungssumme wurde in Streitfällen vom zuständigen Anerbgericht festgestellt. – Abwich = hier: zurückweichen, weggehen, das Feld räumen; Astant von ASTARE = hier: jemand, der beitritt, nämlich der zur Auszahlung des Anerben bereite Erbe.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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