Abschreckung, aufsichtsrechtliche (supervisory deterrence)

Der Vorwurf an den Gesetzgeber (legislator, law-giver) und an die Aufsichtsbehörden, sie würden durch bürokratische Überfülle (bureaucratic overkill) vor allem Börsenzugänge erschweren. Verlangt wird in diesem Zusammenhang, Börsensegmente mit deutlich niedrigerer Regulierungsdichte zu ermöglichen. – Andererseits aber überhäuft man die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich mit heftigen Vorwürfen, wenn in Deutschland im Börsensegment Freiverkehr eine Aktie in unangenehmer Weise in Erscheinung tritt. – Siehe Anlegerschutz, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Beaufsichtigung, vollständige, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Managed Bank, Moral Suasion, Regulierungswut, Sarbanes-Oxley Act, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar