Aufsicht, zentralbankliche (central bank supervision)

In Deutschland oblag der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Überwachung der Institute sowie die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterlagen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mit Einrichtung der europäischen Bankenaufsicht wurden die Zuständigkeiten neu festgelegt. – Siehe Aufsichts-Dreieck, Systemkonflikt, finanzmarktlicher. – Vgl. Geschäftsbericht 2010 der Deutschen Bundesbank, S. 116 ff. (laufende Aufsicht in Deutschland; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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