G-Sifi (so auch im Deutschen; global systemically important financial institution)
Um 2009 aufgekommene Bezeichnung für eine Bank, der – eine ansehnliche Grösse zukommt, – die für das weltweite Finanzsystem von entscheidender Bedeutung und daher – kaum zu ersetzen ist. – Das Financial Stability Board hat sich 2010 im besonderen mit diesen Instituten befasst. Deren Verlusttragfähigkeit soll durch verschiedene Massnahmen erhöht werden, etwa durch eine höhere, über Basel-III hinausgehende Eigenkapitalanforderung. – Freilich erschweren die weltweit unterschiedlichen Rechtssysteme und Bilanzierungsvorschriften einen solchen Plan. Auch steht zu befürchten, dass die Sifis ihre Geschäfte in bis anhin unregulierte Randbereich des Finanzmarktes verlagern, wie etwa in Hedge-Fonds und Private-Equity-Funds. Zudem ist nicht gesagt, dass selbst bei wesentlich gestärkter Eigenkapitalgrundlage eine Sifi nicht zusammenbrechen könnte. – Das Problem der Sifis liegt darin, dass sie weithin als mit einer Staatsgarantie ausgestattet wahrgenommen werden. Sie können sich daher günstig refinanzieren; durch die kostenlose staatliche Existenzsicherung erhalten Sifis also einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil (unfair competitive advantage). Gleichzeitig unterliegen sie dem Anreiz, risikoreiche Engagements zu tätigen, um die damit erreichten Gewinne zu vereinnahmen und allfällige Verluste auf den Staat abzuwälzen. – In der Schweiz mussten die beiden G-Sifis USB und Credit Suisse nach Verlusten von rund 30 Mia Franken im Jahr 2008 vom Staat gestützt werden. Die Bilanzsumme der beiden Institute machte 2008 ungefähr das Sechsfache des Schweizer Bruttoinlandsprodukts aus. Der Zusammenbruch einer der beiden Banken hätte die Eidgenossenschaft gesamthaft in den Staatsbankrott führen können. Angesichts dessen wurde 2010 die Eigenkapitalquote für die Grossbanken auf neunzehn Prozent der risikogewichteten Aktiva festgesetzt – gegenüber zehneinhalb Prozent bei Basel-III -, davon zehn Prozent hartes Eigenkapital und neun Prozent in Form von bedingten Pflichtwandelanleihen. Sinkt die Eigenkapitalquote einer Bank unter eine bestimmte Schwelle, dann werden die bisherigen Anleihebesetzer automatisch zu Aktionären und damit am Risiko unmittelbar beteiligt. – Siehe Abwickelbarkeit, Bank, systemische, Bankbetriebsgrösse, optimale, Finanzmarkt-Interdependenz, Eigenhandel-Verbot, Eventualschaden, Finanzstabilität, Grössenvertrauen, Lehman-Pleite, Margendruck, Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, Money-matters-Theorem, Moral Hazard, Pflichtwandelanleihe, Restrukturierungsverwaltung, Risikoabschirmungsgesetz, Schuldenbombe, Sifi-Oligopol, Stabilitätsfonds, europäischer, Systemrelevanz, Too big to failGrundsatz. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 50 ff. (Bericht über internationale Bemühungen zur Identifikation und Regulierung von Sifis).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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