Abfüllgebühr (fill-up payment)

In vor allem von Jugendlichen besuchten Lokalen (pubs and discos frequented by the young) beim Eintritt geleistete einmalige Zahlung, die zum Bezug nach Belieben vieler Getränke berechtigt, im Jargon auch Rauschanregungs-Taxe (drunken orgy incitement) und ähnlich genannt. – Siehe Flat.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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