Abfluggeld (take-off fee)

Von Flugreisenden erhobene, oft nach Inlandsflügen (domestic flights) und Auslandsflügen (international flights) gestaffelte Abgabe seitens des Flughafenbetreibers (airport operator) oder der Gebietskörperschaft (regional authority) auf deren Territorium der Flughafen liegt. Die Einnahmen daraus sind in der Regel zweckgebunden (earmarked) für die Bereitstellung und den Unterhalt der Flughafeneinrichtungen. – Davon zu unterscheiden ist die in Deutschland seit Jahresbeginn 2011 eingeführte entfernungsabhängige Luftverkehrsabgabe (Flugsteuer; aviation tax), deren Ertrag dem Bund zufliesst.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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