Zwangsausschluss (squeeze-out)
Die gesetzlich zulässige Verdrängung von Minderheitsaktionären (outside shareholders) aus einer AG oder KGaA (partnership limited by shares). – Siehe Squeeze-out. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S: 97 (Empfehlungen des Committee on Corporate Governance zum Schutz der Minderheits-Aktionäre). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt… read more »