Zentralbank (central bank)

In einem Währungsgebiet gesetzlich errichtete Institution – mit dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten (supply of currency; Zahlungsmittelversorgung; in der Regel entfallen um die 60 Prozent der Gesamtkosten einer Zentralbank auf dieses Geschäftsfeld), – die gleichzeitig auch Träger der Geldpolitik des entsprechenden Gebietes ist (regulation of currency; Zahlungsmittelregulierung; diese Aufgaben verursachen bei der EZB etwa 10 Prozent der Kosten) und die in der Regel – auch wissenschaftliche Beratung für Öffentlichkeit allgemein und für die Träger der Wirtschaftspolitik im besonderen leistet. Hier hat die Zentralbank den Banken und ihren Verbänden die Objektivität voraus, den Ministerien die politische Neutralität und den wissenschaftlichen Instituten die Marktnähe. – Die Zentralbank steht somit im Mittelpunkt (in the centre; im Zentrum) des monetären Ablaufgeschehens in einer modernen Tauschwirtschaft. Sie ist folglich ihr weitest reichendes Verrichtungsglied (functional element). Denn die Ordnung des gesellschaftlichen – und nicht nur des wirtschaftlichen – Lebens gesamthaft beruht auf der Bewahrung der Masstabeigenschaft des Geldes und auf dem störungsfreien Ablauf (failure-free operation) des Zahlungssystems. – Siehe Anweisungen, geldpolitische, Aktivismus, zentralbankpolitischer, Banking-Theorie, Falke, Free Banking, Geld, privates, Geldeigentumsrecht, Geldheimat, Geldpolitik, Geldpolitik, vorausschauende, Geldvertrauen, Geldwertstabilität, Inflation, Institution, Nominalwertprinzip, Signalwirkung, Strukturkonservativismus, Währungsbank, Zahlungssystem, Zentralbankgeld, ZentralbankReputation, Zinsglättung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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