Zeitwert (current value, time value)
Allgemein der Wert eines Vermögensgegenstandes an einem bestimmten Zeitpunkt, in der Regel Börsentag oder Kalendertag. – Der Zeitwert ist buchhalterisch der um die Summe der bisherigen planmässigen Abschreibungen verminderte Anschaffungswert (acquisition value). Da das abnutzbare Anlagevermögen wie Gebäude und Maschinen im Zeitverlauf an Qualität verliert, so wird für die Buchhaltung und Kostenrechnung (cost accounting) jährlich ein bestimmter Geldbetrag (depreciation für wear and tear; Abschreibung für Abnutzung, AfA) abgeschrieben (abgesetzt). – Der zukünftige Wert eines Gegenstandes im Tauschverkehr gegenüber dem in Geld ausgedrückten Gegenwartswert. Geld ist immer ein Pluswert (positive value; Mehrwert). Der erst durch den Kredit entstehende Wert ist ein Minuswert (minus value); der Zinssatz muss beide Werte angleichen – Bei Optionen der Wert, um welchen der Optionspreis über dem inneren Wert der Option, also dem Unterschied zwischen dem Ausübungspreis und dem Basispreis, liegt. Der Zeitwert hängt dabei im einzelnen von verschiedenen Bestimmungsgründen ab, vor allem von der Restlaufzeit (remaining life, remaining term) der Option und der Schwankungsbreite (volatility; Volatilität) des Basiswertes. Auch spiegelt der Zeitwert die Chance wider, dass ein Option ins Geld (in the money: der aktuelle Kurs des Basiswertes übersteigt den Ausübungspreis) kommt. Er ist daher im Regelfall grösser bei Optionen – mit langer Laufzeit, – mit hoher Volatilität des Basiswertes und – solchen, die am Geld (at the money: der Kurs des Basiswertes deckt sich mit dem Ausübungspreis) notieren.– Bei Warrants (warrants: Optionsscheine in Wertpapierform, die ausserhalb der Börse gehandelt werden) der Unterschied zwischen dem Kurs des Optionsscheines und seinem rechnerischen Wert. – Der Fair Value gemäss IAS (39.9). – Siehe Bewertung, Carrying Amount, Fair Value, Marktwert, Option, Verkehrswert, Verbindlichkeit, Wertminderungsaufwand, Wertpapierbestände, Ziel, Zins, Zyklik. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 83 f.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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