Zahlungsinstitut (payment institution)

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Unternehmen, das gewerbsmässig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, Zahlungsdienste erbringt. Zahlungsdienste sind vor allem das Ein- und Auszahlungsgeschäft, aber auch die Ausführung von Zahlungsvorgängen (payment transactions, processing of payments: Lastschriftgeschäft, Überweisungsgeschäft, Zahlungskartengeschäft, hier auch branchenüblichen Gegebenheiten mit Kreditgewährung) sowie das Finanztransfergeschäft. – Seit Oktober 2009 gilt das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz; dieses regelt die Aufsicht über Zahlungsinstitute. – Siehe Finanzagent, Remittance Services, Zahlungsinstituts-Register. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 160 ff. (Grundsätzliches und aktuelle Fragen der Aufsicht), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 93 (Zahl der Zahlungsinstitute; Entwicklung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zahlungsinstitut (payment institution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zahlungsinstitut-payment-institution/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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