Zahlungsinstitut (payment institution)
Unternehmen, das gewerbsmässig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, Zahlungsdienste erbringt. Zahlungsdienste sind vor allem das Ein- und Auszahlungsgeschäft, aber auch die Ausführung von Zahlungsvorgängen (payment transactions, processing of payments: Lastschriftgeschäft, Überweisungsgeschäft, Zahlungskartengeschäft, hier auch branchenüblichen Gegebenheiten mit Kreditgewährung) sowie das Finanztransfergeschäft. – Seit Oktober 2009 gilt das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz; dieses regelt die Aufsicht über Zahlungsinstitute. – Siehe Finanzagent, Remittance Services, Zahlungsinstituts-Register. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 160 ff. (Grundsätzliches und aktuelle Fragen der Aufsicht), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 93 (Zahl der Zahlungsinstitute; Entwicklung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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