Wirtschaftsprüfer (chartered accountant; USA
certified public accountant): Person, die mit der Untersuchung und Überwachung (analysis and control) der ordnungsgemässen Rechnungslegung (proper accounting) eines Unternehmens beauftragt ist. – WertpapierDienstleistungs-Unternehmen müssen sich in Deutschland nach § 36 WpHG einer aufsichtsrechtlich im einzelnen vorgeschriebenen Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unterziehen. Das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu 2001 ein eigenes Regelwerk aufgestellt. – Wirtschaftsprüfer sind im Grunde Fachleute für die Rechnungslegung. Es kann indessen nicht ihre Aufgabe sein, unternehmerische Risiken zu erkennen. Eine von Wirtschaftsprüfern als ordnungsgemäss bestätigte (certified) Bilanz lässt daher keine Rückschlüsse auf die Risikolage (risk situation) des betreffenden Unternehmens zu. – Die EU-Kommission veröffentlichte im Herbst 2010 Vorschläge, die weitreichende Änderungen in Bezug auf die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer vorsehen. So soll vor allem – die Bestellung des Abschlussprüfers und die Festlegung der Vergütung durch eine Regulierungsbehörde und nicht wie bis anhin vom Unternehmen selbst erfolgen, – eine regelmässige Auswechslung (rotation) des Prüfers vorgeschrieben werden, um der Gefahr einer zu grossen Vertrautheit vorzubeugen, – die gleichzeitige Beratung und Prüfung bei einem Unternehmen verboten sein, – das Oligopol grosser Prüfungsfirmen aufgebrochen werden; 2012 beherrschten die vier grossen, international tätigen Firmen PriceWaterhouseCoopers, KPMG, Ernst &Young und Deloitte weithin den Markt, – eine wirtschaftliche
Betrachtungsweise für Prüfer vorgeschrieben werden, damit ein Bild der tatsächlichen Verhältnisse entsteht und nicht lediglich die Frage beantwortet wird, ob der Abschluss formal, äusserlich den Regeln der Rechnungslegung entspricht und – ein Europäischer Pass für Abschlussprüfer eingeführt werden, um das europaweite Angebot solcher Dienste zu vereinfachen. – Siehe Abschlussprüfungs-Richtlinie, Amtsprüfung, Beratungs-PrüfungsMix, Bilanzkosmetik, Buchführung, kreative, Good Bank, Public Company Accounting Oversight Board, Sachverhaltsgestaltung, Steuerberater, Treuhänder, Unternehmenswert, Verständlichkeit. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 11; Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 81 (noch immer erhebliche Mängel in der Prüfung und Berichterstattung bei Banken in Bezug auf allfällige geldwäscherische Aktivitäten), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann Prüfungsgegenstände festlegen, welche der Wirtschaftsprüfer besonders zu berücksichtigen hat) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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