Wirtschaftspolitik, europäische (European economic policy)

Eine gemeinsame europäische Wirtschaftspolitik ist auch im Lissabon-Vertrag nicht vorgesehen; Artikel 4 EUV stellt dies ausdrücklich fest. Jedoch wurde durch Artikel 136 AEUV die Möglichkeit geschaffen, dass die Mitglieder des Eurosystems Grundzüge für eine gemeinsame Wirtschaftspolitik und Massnahmen zur Überwachung ihrer Haushaltsdisziplin beschliessen können. Auf mehreren Gipfeltreffen einigte man sich Ende 2011, den Lissabon-Vertrag um einige Elemente zu ergänzen, die vor allem in Bezug auf die Haushaltspolitik der EUKommission gewisse Aufsichtsrechte einräumen. – Siehe Eurogruppe, Fiskalunion, Frühwarnrecht, Semester, europäisches, Stabilitäts- und Wachstumspakt, WachstumskräfteMobilisierung, Wachstumsunterschiede, währungsrauminterne, Wirtschaftsregierung, europäische. – Vgl. Jahresbericht 2011 der Deutschen Bundesbank, S. 37 ff. (wirtschaftliche Koordinierung in der EU allgemein und im besonderen; Übersicht; Literaturhinweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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