Wirtschaftsordnung, auch
Wirtschaftsverfassung (economic order, economic organisation): Der organisatorische und rechtliche Rahmen, innert dessen die Wirtschaftssubjekte tätig werden können und der Wirtschaftsprozess (economic process: die aufeinanderfolgenden Akte der Herstellung und des Verbrauchs von Gütern zum Zwecke der menschlichen Bedürfnisbefriedigung) abläuft. – Grundsätzlich, rein gedanklich (theoretical: relating to the general principles) unterscheidet man hier zwei Formen, nämlich – einen zentralverwaltungswirtschaftlichen (centrally administered; planwirtschaftlichen) Weg, bei der Behörden alle Abläufe lenken und – eine dezentrale, eigenverantwortliche Abstimmung der einzelnen Wirtschaftspläne über Angebot und Nachfrage auf den Märkten. – Unzählige Untersuchungen und ein eigenes Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften fanden heraus, dass die marktwirtschaftliche Ordnung unter normalen Umständen in jeder Hinsicht der planwirtschaftlichen Form überlegen ist. Im einzelnen bedarf jedoch die marktwirtschaftliche Ordnungsform bestimmter und fester Regeln und unter Umständen auch einer behördlichen Überwachung, wie etwa durch die Aufsichtsbehörden auf dem Finanzmarkt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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