Wertsachen (valuables, objects of value)

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Gemäss der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung – hier: ESVG 95 – Gegenstände, die nicht vorrangig als Produktionsmittel oder für den Verbrauch erworben werden, sondern als Wertaufbewahrungsmittel dienen. Von ihnen wird erwartet, dass ihr dinglicher Wert steigt bzw. zumindest nicht fällt und dass sie sich im Laufe der Zeit üblicherweise nicht verschlechtern. Hierzu zählen im einzelnen vor allem Edelmetalle und Edelsteine, zumeist auch Antiquitäten und Kunstgegenstände. – Siehe Aktivvermögen, Anlagevermögen, Edelsteine, Diamanten, Geldwert, Juwelen, Knopfabschneider, Realitäten, Sachvermögen, Sachwert, Vermögenswert, Vieleck, magisches, Wertrelativität.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wertsachen (valuables, objects of value)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wertsachen-valuables-objects-of-value/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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