Wertsachen (valuables, objects of value)
Gemäss der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung – hier: ESVG 95 – Gegenstände, die nicht vorrangig als Produktionsmittel oder für den Verbrauch erworben werden, sondern als Wertaufbewahrungsmittel dienen. Von ihnen wird erwartet, dass ihr dinglicher Wert steigt bzw. zumindest nicht fällt und dass sie sich im Laufe der Zeit üblicherweise nicht verschlechtern. Hierzu zählen im einzelnen vor allem Edelmetalle und Edelsteine, zumeist auch Antiquitäten und Kunstgegenstände. – Siehe Aktivvermögen, Anlagevermögen, Edelsteine, Diamanten, Geldwert, Juwelen, Knopfabschneider, Realitäten, Sachvermögen, Sachwert, Vermögenswert, Vieleck, magisches, Wertrelativität.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
