Werkzeuggeld (tool use payment)
Zahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dafür, dass dieser – seine eigene, von ihm selbst gekauften Arbeitsmittel (Handwerkszeug; tools) oder – vom Arbeitgeber angeschaffte und sodann an den Arbeitnehmer übereignetes Werkzeug im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (employment relationship) benutzt. Zweck (practical effect) der Variante ist es, die Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers für das eingesetzte Werkzeug zu erhöhen. – Siehe Instrumentengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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