Weiterverpfändung, in älteren Dokumenten auch Reimpignoration (rehypothecation, onward pledging)
Die Verpfändung von als Pfand erhaltenen Papieren und anderen Wertgegenständen an einen Dritten. So kann eine Bank beispielsweise eine Hypothek an einen Fonds verpfänden, um sich bei diesem Geld zu leihen. – Siehe DarlehnforderungsVerkauf, Konservierung, Kredit, nichtverkäuflicher, Kredit-Abtretung, Verbriefung, Zession.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
