Wardein auch Guardein und Zygostat sowie Argyrognom (coin examiner)
In früherer Zeit ein von der Münzherrschaft bestellter Beamter – in älteren Dokumenten statt Beamter auch die Bezeichnung Offiziant -, welchem in erster Linie die Prüfung der Münzen oblag. Das Wardieren (assaying) geschah dabei vor allem als Feinheitskontolle in Bezug auf die vorgeschriebenen Metallbestandteile (metal components: Gold, Silber, Kupfer). Dazu benutzte der Wardein in der Regel einen Schmelzofen (melting furnace; Schmelztiegel, Probierofen). – In zahlreichen alten Dokumenten werden die Obliegenheiten des Wardeins wie auch die Überwachung der Münzer-Werkstätten sowie die Verwahrung des amtlichen Prägestempels genau festgelegt. Ein der Münzherrschaft unmittelbar beigeordneter Generalmünzwardein übte die fachliche und rechtliche Aufsicht über die Münzmeister vor Ort aus. – Wardein vom lateinischen GUARDIANUS = Wächter, Hüter. – Siehe Abnutzung, Alliage, Assay-Stempel, Capellengold, Doublé-Münze, Fehlprägung, Geld, böses, Geld, schweres, Gequetschte, Geschaugeld, Kaisermünze, Katzengeld, Kipper, Koala, Kurantmünze, Medaille, Münze, Münzfuss, Münzpflege, Münzregal, Passiergewicht, Rändelung, Remedium, Revers, Scheidemünze, Schmelzofen, Wipper.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
