Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)

Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen und in der Regel zusätzlich zur fälligen Gewerbesteuer zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel (Wandergewerbe; peddling) zum Schutze ortsansässiger Handwerker und Handelsbetriebe einzuschränken. Trotzdem hatte der Hausierhandel bei bestimmten Gütern des täglichen Bedarfs – wie vor allem Artikel der Mercerie (Kurzwaren [haberdashery]: kleine Gegenstände zum Nähen wie Faden, Nadeln, Knöpfe; kurz = hier: klein; in älteren Dokumenten auch Quelquechoserieen genannt) – selbst in den grossen Städten einen beachtlichen Marktanteil. Denn die Hausierer besuchten treppauf, treppab jeden Haushalt in den Vorderhäusern (front-houses) und Hinterhäusern (rear-houses) regelmässig. Damit bauten sie sich vor allem unter den Hausfrauen einen treuen Kundenstamm auf (built up a remarkable customer base among the housewives).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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