Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)

Auch in: FR

Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen und in der Regel zusätzlich zur fälligen Gewerbesteuer zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel (Wandergewerbe; peddling) zum Schutze ortsansässiger Handwerker und Handelsbetriebe einzuschränken. Trotzdem hatte der Hausierhandel bei bestimmten Gütern des täglichen Bedarfs – wie vor allem Artikel der Mercerie (Kurzwaren [haberdashery]: kleine Gegenstände zum Nähen wie Faden, Nadeln, Knöpfe; kurz = hier: klein; in älteren Dokumenten auch Quelquechoserieen genannt) – selbst in den grossen Städten einen beachtlichen Marktanteil. Denn die Hausierer besuchten treppauf, treppab jeden Haushalt in den Vorderhäusern (front-houses) und Hinterhäusern (rear-houses) regelmässig. Damit bauten sie sich vor allem unter den Hausfrauen einen treuen Kundenstamm auf (built up a remarkable customer base among the housewives).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wandergewerbegeld-itinerant-trade-tax/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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