Vorschatten-Effekte auch Wirkungsvorwegnahmen (anticipative actions, leads)
Unternehmen und Privathaushalte richten sich bereits jetzt – an rechtlichen Bestimmungen aus, die lediglich angekündigt wurden bzw. – beziehen in ihre heutigen Entscheidungen Vorgänge und Abläufe – wie etwa die Überalterung oder eine hohe Staatsverschuldung – ein, deren Eintreten und Zustandekommen erwartet wird. So handelten Banken bei der Kreditvergabe weithin schon nach dem Regelwerk Basel-II, noch ehe dieses aufsichtsrechtlich verpflichtend (compulsory by prudential standards) wurde. – Siehe Behavioural Finance, Erwartungen, Staatsverschuldung, konsummindernde, Stimmungs-Umschwung, Vorhersagetauglichkeit, Vorwirkung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2007, S. 72 (Vorschatten-Effekte beim Arbeitslosengeld).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
