Veruntreuung in älteren Dokumenten auch Malversation (misappropriation, embezzlement, malversation)
Wenn nicht anders definiert die Unterschlagung von Geld, über das eine Person aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses eine Verfügungsmacht hat. – Alle Fälle der Veruntreuung bei Versicherungen müssen in Deutschland seit 1994 der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Im Jahr 2005/2012 wurden Veruntreuungen von 20,6/18,1 Mio EUR berichtet, an denen 458/401 Personen beteiligt waren. – Siehe Depekulation, Finanzschurke, Korbpfennige, Pekulat, Untertunnelung, Verhaltensrisiko. – Vgl. Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 17 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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