Verschuldungsdeckel und Verschuldungshöchstgrenze (loan-to-income cap; debt-toincome cap)

Bei den Ausleihungen einer Bank – der Betrag des gewährten Darlehn bezogen auf das verfügbare Einkommen des Schuldners oder – die gesamthafte Verschuldung eines Kunden bezogen auf dessen verfügbares Einkommen. – Siehe Beleihungsobergrenze, Deckungsquote, Kapitalbedarfs-Verordnung, Leverage Ratio, Verschuldungsgrenze. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2013, S. 53 (Definitionen; Beurteilung; Literaturhinweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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