Verschongeld und Erlassgeld (spare payment. leave-in-peace settlement)
In Städten heute eine Zahlung seitens der Geschäftsinhaber (shop owners) und Filialleiter von Kaufhäusern (branch managers of department stores) an Bettler und Strassenmusikanten (street musicians, “nuisances”), damit diese sich nicht vor dem Geschäftslokal niederlassen. Bettler (beggars) schrecken nachweislich viele Kunden ab. Die Dauerberieselung durch laute Musik (permanent exposure to loud music) führt zu Krankmeldungen des Personals (sick leaves of employees). – Im Bewusstsein ihres Lästigkeitswertes (annoyance force) verdienen beide Gruppen nachweislich oft bei weitem mehr an Verschongeld, als sie durch Spenden (bounties) eingenommen hätten. – Siehe Abstandsgeld, Bettlerglöckchen, Drehorgel-Geld, Lästigkeitswert, Musikgeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
