Verschmelzung (amalgamation)
Übertragung des gesamthaften Vermögens eines oder mehrerer Unternehmen auf – ein anders bereits bestehendes oder – eine neu ausgegründete Firma (the merger of two or more companies into a single entity). Es handelt sich hierbei rechtlich um eine besondere Form der Umwandlung im Sinne von §§ 2 ff. UmwG. – Siehe Fusionen und Übernahmen. Konsolidation.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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