Thesaurierungs-Fonds auch Anreicherungsfonds und Wachstumsfonds (cumulative fund, accumulation fund)

Sondervermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, bei dem die Erträge nicht an die durch Anteilsscheine berechtigen Investoren ausgeschüttet, sondern bei Zufluss sogleich zur Wiederanlage verwendet werden. In Deutschland werden steuerrechtlich die Erträge als dem Anteilseigner zugeflossen angesehen und sind von diesem zu versteuern. – Im Gegensatz dazu wird bei einem Ausschüttungs-Fonds (distribution fund) der Ertrag dem Konto des Anlegers gutgeschrieben. – Siehe Fonds, Investmentfonds, Kapitalanlagegesetzbuch, Publikumsfonds, Rentenfonds, Spezialfonds, Steuerspar-Fonds. – Vgl. im monatlich erscheinenden Statistische Beiheft “Kapitalmarktstatistik” der Deutschen Bundesbank die Zahlen über die Anzahl, den Anteilumlauf und das Vermögen inländischer Thesaurierungs-Fonds (domestic cumulative funds), nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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