Terrorismus-Finanzierung und Terrorismusfinanzierung (financing of terrorism, terrorist financing)
Einrichtungen zur Überwachung von Zahlungen für terroristische Handlungen sind bei den Aufsichtsbehörden und internationalen Gremien bis anhin noch der Geldwäsche-Bekämpfung zugeordnet. Eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen bei den Geheimdiensten (intelligence services) findet statt und führte seit 2001 auch zu mehreren Erfolgen. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Bargeldkontrolle, Beobachtungsvermerk, Fluchgeld, Gefährdungsanalyse, Geldwäsche, Hawala, Remittance Services, Terror-Papiere. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 68 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 182 (Sonderempfehlungen für den Zahlungsverkehr sowie für Bargeld-Kuriere), Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 95 ff. (im Kontext der Zahlungen von Migranten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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