Taschengeld (pocket money; slush money)

Die Übertragung von Bargeld an noch nicht im Erwerbsleben stehende Jugendliche durch Eltern und Verwandte (spending money; Sackgeld). – Nach § 46 StVollzG-NRW von der Vollzuganstalt an unverschuldet arbeitslose Häftlinge, die nicht über Eigengeld verfügen, ausbezahlte angemessene Summe zum Einkauf persönlicher Dinge. – Volkstümlich auch in der Bedeutung einer kleinen Summe, oft mit der Nebenbedeutung, dass diese Zahlung als zu niedrig empfunden und man mit dem Betrag “abgespeist” (fobbed) wird. – Umgangssprachlich auch für Schmiergeld im Sinne von Bestechungszahlung (bribe payment) gesagt. – Siehe Geheimgeld, Geldbewusstsein, Hausgeld, Pekulium, Rückvergütung, Überbrückungsgeld, Zuwendung, vormundschaftliche.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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