Tag-along Rights und Co-Sales Rights (so auch oft im Deutschen gesagt; auch Pull along, seltener Mitverkaufsrechte)

Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner, wie Eigentümer, Gesellschafter oder auch eine Bank. ihrerseits Anteile verkaufen. In der Regel schliesst dieses Veräusserungsrecht auch ein, dass ein Kleinanleger zu den gleichen Bedingungen wie ein Mehrheitseigner seine Anteile abgeben kann (the contractually guaranteed right of an investor to sell his share in a company if the majority shareholder does so. Additionally, tagalong rights guarantee the same terms to the minority shareholder). – Siehe Verkaufsbeschränkungen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Tag-along Rights und Co-Sales Rights (so auch oft im Deutschen gesagt; auch Pull along, seltener Mitverkaufsrechte)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/tag-along-rights-und-co-sales-rights-so-auch-oft-im-deutschen-gesagt-auch-pull-along-seltener-mitverkaufsrechte/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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