Succumbenzgeld und Sukkumbenzgeld (succumbent money)
Früher gesagt von bei Gericht einbezahlte Summe in Zusammenhang einer Strafe oder auch zur Hinterlegung im Rahmen einer vom Gericht angeordneten Sicherheitsleistung (amount of recognisance ordered by a court). – Um auf blosse Prozessverschleppung (protraction of a case: its extension in time) zielenden Einsprüche zu unterbinden, konnten von einem zur Zahlung einer Schuld Verurteilten die entsprechend Summe sofort eingezogen und bei Gericht hinterlegt werden, auch – und gerade wenn – der Beschuldigte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegte (appealed: transferred the case from a lower to a higher court for a new hearing).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
