Structured Investment Vehicle, SIV (so auch im Deutschen gesagt, seltener [unschön] konstruiertes Anlageinstrument)
Allgemein eine Zweckgesellschaft, die sich zusätzlich durch die Emission von Papieren mit einer Fristigkeit in der Regel zwischen einem und drei Jahren refinanziert. – Im besonderen auch eine Zweckgesellschaft, die einen Pool von langfristigen Forderungsbesicherten Wertpapieren (ABSs) verwaltet, dessen Einnahmen höher liegen als die Ausgaben für die Emission kurzfristiger Papiere, im Regelfall forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset-Backed Securities, ASBs). Die ConduitGesellschaft erfreut sich also einer Gewinnspanne (excess margin), die sich ergibt – aus dem Ertrag des Portfolios ihrer langfristig angelegten ABSs, – abzüglich des Aufwands zur Bedienung der von dem SVI zur Finanzierung des Portfolios aufgenommen kurzfristigen Schulden. – Im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise versiegten grösstenteils die Einnahmen aus dem Pool der ABSs, während die Schulden weiter bedient werden mussten. Das brachte viele SIVs in eine Schieflage. Originierende Banken mussten die von ihnen gegründeten SIVs nunmehr auffangen, was eine Reihe von Institute weltweit kaum verkrafteten. (A conduit which is used by financial institutions to generate a profit by – buying a pool of generally medium and long-term AssetBacked Securities generating in aggregate an excess margin over – the cost of the short-term Asset-Backed Commercial Paper issued by the SIV. When the cess margin becomes negative, as a result of the sub-prime crisis, many banks had to directly refinance the conduits they had sponsored. as they were called on their liquidity lines when it became difficult to roll-over the financing in the ABCP market). – Versicherungen in Deutschland ist es nicht erlaubt, an SIVs Darlehn zu gewähren. – Siehe Reintermediation, Rückübertragungs-Klausel, Schattenbankbereich, Subprime-Krise, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefung, Vermögen, gebundenes, ZweckgesellschaftRefinanzierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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