Sparerschutz (savers protection)
Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Bürgern als Einleger ihrer Ersparnisse bei Banken. Die Mehrzahl der Kunden – und ärmere, wirtschaftlich schwache Personen zumal – sind nicht in der Lage, sich selbst zu schützen. Es muss daher jemand stellvertretend für sie die Kontrolle ihrer Einlagen übernehmen (Vertretungs-Vorbehalt; representation hypothesis). Das ist die Aufsichtsbehörde. – Siehe Anlegerschutz, Aufsicht.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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