Sparerschutz (savers protection)

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Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Bürgern als Einleger ihrer Ersparnisse bei Banken. Die Mehrzahl der Kunden – und ärmere, wirtschaftlich schwache Personen zumal – sind nicht in der Lage, sich selbst zu schützen. Es muss daher jemand stellvertretend für sie die Kontrolle ihrer Einlagen übernehmen (Vertretungs-Vorbehalt; representation hypothesis). Das ist die Aufsichtsbehörde. – Siehe Anlegerschutz, Aufsicht.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Sparerschutz (savers protection)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/sparerschutz-savers-protection/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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