Schwankungsrückstellung (equalisation fund)
Bei Banken zum Ausgleich der Aufs und Abs im Volumen der Kreditausfälle künftiger Jahre gebildete Passivposten in der Bilanz. Für Versicherungsunternehmen ist dies in Bezug auf den Schadensverlauf innert der EU in Einzelheiten vorgeschrieben und wird von den Aufsichtsbehörden überwacht. – Siehe Rückstellungen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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